Weimarer Republik: Unterschied zwischen den Versionen
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* Reichsexekution (Reichsregierung darf mit Gewalt in den Ländern eingreifen) | * Reichsexekution (Reichsregierung darf mit Gewalt in den Ländern eingreifen) | ||
* Grundrechtekatalog (traditionelle Menschenrechte, sowie liberale Freiheitsrechte, soziale Grundrechte und -pflichten) | * Grundrechtekatalog (traditionelle Menschenrechte, sowie liberale Freiheitsrechte, soziale Grundrechte und -pflichten) | ||
** Die Grundrechte im Sinne der Weimarer Reichsverfassung waren nicht so stark verankert, wie die Grundrechte im heutigen Grundgesetz. | |||
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Version vom 14. November 2025, 16:12 Uhr
Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Wesentliche Inhalte)
- Gewaltenteilung
- Wahlrecht für jeden (auch Frauen) ab 20
- Parlament für 4 Jahre vom Volk gewählt
- Grundlage ist die Verhältniswahl.
- Reichstag hat Recht zur Gesetzesinitiative (Legislative)
- Reichstag kann Reichsregierung und Minister durch Misstrauensvotum abberufen
- Reichspräsident kontrolliert Reichsregierung und ernennt Regierung mit Ministern
- Volksbegehren möglich
- Vertretung der Länder im Reichsrat (besitzt nur Vetorecht)
- Reichsexekution (Reichsregierung darf mit Gewalt in den Ländern eingreifen)
- Grundrechtekatalog (traditionelle Menschenrechte, sowie liberale Freiheitsrechte, soziale Grundrechte und -pflichten)
- Die Grundrechte im Sinne der Weimarer Reichsverfassung waren nicht so stark verankert, wie die Grundrechte im heutigen Grundgesetz.