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Weimarer Republik: Unterschied zwischen den Versionen

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* Reichsexekution (Reichsregierung darf mit Gewalt in den Ländern eingreifen)
* Reichsexekution (Reichsregierung darf mit Gewalt in den Ländern eingreifen)
* Grundrechtekatalog (traditionelle Menschenrechte, sowie liberale Freiheitsrechte, soziale Grundrechte und -pflichten)
* Grundrechtekatalog (traditionelle Menschenrechte, sowie liberale Freiheitsrechte, soziale Grundrechte und -pflichten)
** Die Grundrechte im Sinne der Weimarer Reichsverfassung waren nicht so stark verankert, wie die Grundrechte im heutigen Grundgesetz.


[[Kategorie:Geschichte]]
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Version vom 14. November 2025, 16:12 Uhr

Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Wesentliche Inhalte)

  • Gewaltenteilung
  • Wahlrecht für jeden (auch Frauen) ab 20
  • Parlament für 4 Jahre vom Volk gewählt
    • Grundlage ist die Verhältniswahl.
  • Reichstag hat Recht zur Gesetzesinitiative (Legislative)
  • Reichstag kann Reichsregierung und Minister durch Misstrauensvotum abberufen
  • Reichspräsident kontrolliert Reichsregierung und ernennt Regierung mit Ministern
  • Volksbegehren möglich
  • Vertretung der Länder im Reichsrat (besitzt nur Vetorecht)
  • Reichsexekution (Reichsregierung darf mit Gewalt in den Ländern eingreifen)
  • Grundrechtekatalog (traditionelle Menschenrechte, sowie liberale Freiheitsrechte, soziale Grundrechte und -pflichten)
    • Die Grundrechte im Sinne der Weimarer Reichsverfassung waren nicht so stark verankert, wie die Grundrechte im heutigen Grundgesetz.