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Nationalsozialismus: Unterschied zwischen den Versionen

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== Phasen der Machtergreifung ==
=== 1. Phase ===
==== 30. Januar 1930 ====
* Erste Regierung unter Führung der NSDAP
* Hitler wird Reichskanzler
* Frick wird Innenminister
* Hermann Göring wird Minister ohne Geschäftsbereich und gleichzeitig preußischer Innenminister
** → Befehlsgewalt über die Polizei
=== 2. Phase ===
==== 17. Februar 1933 ====
* Schießbefehl von Göring an die Polizei
* Gewaltsames Vorgehen gegen Linke und Andersdenkende wurde legalisiert
=== 3. Phase ===
==== 27. Februar 1933 ====
* Reichstagsbrand
==== 28. Februar 1933 ====
* Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung zum Schutz von Volk und Staat und zur Abwehr kommunistischer Gewaltakte
* Inhalte:
** Grundrechte werden außer Kraft gesetzt
** Kommunistische Presse wird verboten
** Verhaftung von KPD- und SPD-Mitgliedern
** Reichstagsmandate der KPD werden annulliert
** Ab 20.03.: Beginn der Errichtung des ersten KZs bei Dachau (Nähe München)
=== 4. Phase ===
==== 23. März 1933 ====
* Ermächtigungsgesetz
* Inhalte/ Auswirkungen:
** Reichsregierung bekommt Recht für 4 Jahre Gesetze ohne Zustimmung von Parlament und Reichsrat zu erlassen → Selbstentmachtung der Parlamentes
*** Grundlage für Alleinherrschaft der NSDAP
** Konzentration der Staatsgewalt auf die Exekutive
** Aufhebung der Gewaltenteilung (zw. Legislative und Exekutive)
** Gesetze müssen nicht (immer) mit der WRV übereinstimmen
** Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt
** Gesetze treten mit ihrer Verkündung in Kraft
** Weimarer Reichsverfassung zwar nicht außer Kraft gesetzt, aber praktisch kann über sie hinweg regiert werden
=== 5. Phase ===
=== 6. Phase ===
=== 7. Phase ===


== Alltag im NS-Staat ==
== Alltag im NS-Staat ==

Version vom 5. Januar 2026, 20:14 Uhr


Phasen der Machtergreifung

1. Phase

30. Januar 1930

  • Erste Regierung unter Führung der NSDAP
  • Hitler wird Reichskanzler
  • Frick wird Innenminister
  • Hermann Göring wird Minister ohne Geschäftsbereich und gleichzeitig preußischer Innenminister
    • → Befehlsgewalt über die Polizei

2. Phase

17. Februar 1933

  • Schießbefehl von Göring an die Polizei
  • Gewaltsames Vorgehen gegen Linke und Andersdenkende wurde legalisiert

3. Phase

27. Februar 1933

  • Reichstagsbrand

28. Februar 1933

  • Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung zum Schutz von Volk und Staat und zur Abwehr kommunistischer Gewaltakte
  • Inhalte:
    • Grundrechte werden außer Kraft gesetzt
    • Kommunistische Presse wird verboten
    • Verhaftung von KPD- und SPD-Mitgliedern
    • Reichstagsmandate der KPD werden annulliert
    • Ab 20.03.: Beginn der Errichtung des ersten KZs bei Dachau (Nähe München)

4. Phase

23. März 1933

  • Ermächtigungsgesetz
  • Inhalte/ Auswirkungen:
    • Reichsregierung bekommt Recht für 4 Jahre Gesetze ohne Zustimmung von Parlament und Reichsrat zu erlassen → Selbstentmachtung der Parlamentes
      • Grundlage für Alleinherrschaft der NSDAP
    • Konzentration der Staatsgewalt auf die Exekutive
    • Aufhebung der Gewaltenteilung (zw. Legislative und Exekutive)
    • Gesetze müssen nicht (immer) mit der WRV übereinstimmen
    • Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt
    • Gesetze treten mit ihrer Verkündung in Kraft
    • Weimarer Reichsverfassung zwar nicht außer Kraft gesetzt, aber praktisch kann über sie hinweg regiert werden

5. Phase

6. Phase

7. Phase

Alltag im NS-Staat

  • Das öffentliche Leben wurde neu organisiert
    • Führerkult und Führerdiktatur
    • Durch Nutzung neuer Medien (wie Radio und Tonfilm)
    • Durch Gleichförmigkeit und Gleichzeitigkeit vieler Aktionen (Feieren, Veranstaltungen, usw.)
  • NS-Feiern vermittelten das lang vermisste Gemeinschaftsgefühl (z.B. Umzüge, Feieren, Veranstaltungen, Geburtstag Hitlers)
  • Durch Übernahme von Ämtern in der NSDAP konnte man seine soziale Stellung wesentlich verbessern und hatte Macht über sozial höhergestellte Mitbewohner
  • Die NSDAP-Mitgliedschaft war für den sozialen Aufstieg wesentlich wichtiger als Schulabschlüsse
  • Unterstützung von Arbeitslosen, z.B. Winterhilfswerk (um das Gefühl einer überlegen Volksgemeinschaft darzustellen)
  • Gesellschaftliche Gruppen wurden aufgelöst (z.B. Sport- und Gesamgsvereine, Gewerkschaften) uns im Sinne der NSDAP neu organisiert (Deutsche Arbeiter Front DAF)
  • Einführung des Hitlergrußes ins öffentliche Leben (Einfluss bis in private Umgangsformen)
  • Wer sich nicht die Reden des Führers anhörte und darüber Auskunft geben konnte, machte sich verdächtig
  • Die Justiz wurde gleichgeschaltet
  • Terror durch Geheime Staatspolizei (GESTAPO) war legal
  • Durch Berichte über KZs wurde die Bevölkerung zusätzlich eingeschüchtert
  • Zunehmende Judenverfolgung wurde oft passiv und kritiklos hingenommen
    • → Gesellschaftliche Ausgrenzung der Juden
    • 01.04.1933 Geschäftsbeukotte gegen Juden
    • 10.05.1933 Bücherverbrennungen
    • 09.11.1938 Reichsprogromnacht/ Kristallnacht
  • Alle kulturellen Tätigkeiten wurden in der Reichskulturkammer zentral zusammengefasst
    • → Zerstörung kultureller Vielfalt; missliebige Künstler erhielten Berufsverbot (entartete Kunst; z.B. Ernst Balach)
  • Eintopfsonntage
  • Regelmäßige Veranstaltungen von HJ und BDM prägten den Alltag der Jugend

Jugend unterm Harkenkreuz

Ziele

  • Jugend im Sinne der NS-Ideologie zu erziehen
  • Jugend soll dem NS-Staat unkritisch und gehorsam gegenüberstehen
  • Jungen sollen gute Soldaten und Parteimitglieder sein
  • Mädchen sollen willige Mütter sein

Fazit: Jugend soll schmerzunempfindlich, herrisch und führertreu sein.

Maßnahmen

  • Umgestaltung der Schule im Sinne der NS-Ideologie
    • Entlassung, Umerziehung und Kontrolle von Lehrern:
    • Einführung neuer Lehrpläne und Lehrbücher
    • Neben staatlichen Schulen entstanden Internatschulen mit rassistischen, ideologischen, militärischen Schwerpunkten (z.B. NAPOLA-Schulen, A.Hitler-Schulen)
  • Jugendorganisationen:
Geschlecht 10. - 14. Lebensjahr 14. - 18. Lebensjahr 18. - 21. Lebensjahr
männlich Jungvolk Hitlerjugend ursprünglich:
  • 1,5 Jahre Arbeitsdienst
  • 1,5 Jahre Wehrdienst

während des Krieges:

  • sofort Kriegsdienst
weiblich Jungmädel Bund Deutscher Mädel (BDM) 1,5 Jahre Arbeitsdienst