Nationalsozialismus: Unterschied zwischen den Versionen
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* Erste Regierung unter Führung der NSDAP | |||
* Hitler wird Reichskanzler | |||
* Frick wird Innenminister | |||
* Hermann Göring wird Minister ohne Geschäftsbereich und gleichzeitig preußischer Innenminister | |||
** → Befehlsgewalt über die Polizei | |||
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* Schießbefehl von Göring an die Polizei | |||
* Gewaltsames Vorgehen gegen Linke und Andersdenkende wurde legalisiert | |||
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==== 27. Februar 1933 ==== | |||
* Reichstagsbrand | |||
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* Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung zum Schutz von Volk und Staat und zur Abwehr kommunistischer Gewaltakte | |||
* Inhalte: | |||
** Grundrechte werden außer Kraft gesetzt | |||
** Kommunistische Presse wird verboten | |||
** Verhaftung von KPD- und SPD-Mitgliedern | |||
** Reichstagsmandate der KPD werden annulliert | |||
** Ab 20.03.: Beginn der Errichtung des ersten KZs bei Dachau (Nähe München) | |||
=== 4. Phase === | |||
==== 23. März 1933 ==== | |||
* Ermächtigungsgesetz | |||
* Inhalte/ Auswirkungen: | |||
** Reichsregierung bekommt Recht für 4 Jahre Gesetze ohne Zustimmung von Parlament und Reichsrat zu erlassen → Selbstentmachtung der Parlamentes | |||
*** Grundlage für Alleinherrschaft der NSDAP | |||
** Konzentration der Staatsgewalt auf die Exekutive | |||
** Aufhebung der Gewaltenteilung (zw. Legislative und Exekutive) | |||
** Gesetze müssen nicht (immer) mit der WRV übereinstimmen | |||
** Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt | |||
** Gesetze treten mit ihrer Verkündung in Kraft | |||
** Weimarer Reichsverfassung zwar nicht außer Kraft gesetzt, aber praktisch kann über sie hinweg regiert werden | |||
=== 5. Phase === | |||
=== 6. Phase === | |||
=== 7. Phase === | |||
== Alltag im NS-Staat == | == Alltag im NS-Staat == | ||
Version vom 5. Januar 2026, 20:14 Uhr
Phasen der Machtergreifung
1. Phase
30. Januar 1930
- Erste Regierung unter Führung der NSDAP
- Hitler wird Reichskanzler
- Frick wird Innenminister
- Hermann Göring wird Minister ohne Geschäftsbereich und gleichzeitig preußischer Innenminister
- → Befehlsgewalt über die Polizei
2. Phase
17. Februar 1933
- Schießbefehl von Göring an die Polizei
- Gewaltsames Vorgehen gegen Linke und Andersdenkende wurde legalisiert
3. Phase
27. Februar 1933
- Reichstagsbrand
28. Februar 1933
- Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung zum Schutz von Volk und Staat und zur Abwehr kommunistischer Gewaltakte
- Inhalte:
- Grundrechte werden außer Kraft gesetzt
- Kommunistische Presse wird verboten
- Verhaftung von KPD- und SPD-Mitgliedern
- Reichstagsmandate der KPD werden annulliert
- Ab 20.03.: Beginn der Errichtung des ersten KZs bei Dachau (Nähe München)
4. Phase
23. März 1933
- Ermächtigungsgesetz
- Inhalte/ Auswirkungen:
- Reichsregierung bekommt Recht für 4 Jahre Gesetze ohne Zustimmung von Parlament und Reichsrat zu erlassen → Selbstentmachtung der Parlamentes
- Grundlage für Alleinherrschaft der NSDAP
- Konzentration der Staatsgewalt auf die Exekutive
- Aufhebung der Gewaltenteilung (zw. Legislative und Exekutive)
- Gesetze müssen nicht (immer) mit der WRV übereinstimmen
- Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt
- Gesetze treten mit ihrer Verkündung in Kraft
- Weimarer Reichsverfassung zwar nicht außer Kraft gesetzt, aber praktisch kann über sie hinweg regiert werden
- Reichsregierung bekommt Recht für 4 Jahre Gesetze ohne Zustimmung von Parlament und Reichsrat zu erlassen → Selbstentmachtung der Parlamentes
5. Phase
6. Phase
7. Phase
Alltag im NS-Staat
- Das öffentliche Leben wurde neu organisiert
- Führerkult und Führerdiktatur
- Durch Nutzung neuer Medien (wie Radio und Tonfilm)
- Durch Gleichförmigkeit und Gleichzeitigkeit vieler Aktionen (Feieren, Veranstaltungen, usw.)
- NS-Feiern vermittelten das lang vermisste Gemeinschaftsgefühl (z.B. Umzüge, Feieren, Veranstaltungen, Geburtstag Hitlers)
- Durch Übernahme von Ämtern in der NSDAP konnte man seine soziale Stellung wesentlich verbessern und hatte Macht über sozial höhergestellte Mitbewohner
- Die NSDAP-Mitgliedschaft war für den sozialen Aufstieg wesentlich wichtiger als Schulabschlüsse
- Unterstützung von Arbeitslosen, z.B. Winterhilfswerk (um das Gefühl einer überlegen Volksgemeinschaft darzustellen)
- Gesellschaftliche Gruppen wurden aufgelöst (z.B. Sport- und Gesamgsvereine, Gewerkschaften) uns im Sinne der NSDAP neu organisiert (Deutsche Arbeiter Front DAF)
- Einführung des Hitlergrußes ins öffentliche Leben (Einfluss bis in private Umgangsformen)
- Wer sich nicht die Reden des Führers anhörte und darüber Auskunft geben konnte, machte sich verdächtig
- Die Justiz wurde gleichgeschaltet
- Terror durch Geheime Staatspolizei (GESTAPO) war legal
- Durch Berichte über KZs wurde die Bevölkerung zusätzlich eingeschüchtert
- Zunehmende Judenverfolgung wurde oft passiv und kritiklos hingenommen
- → Gesellschaftliche Ausgrenzung der Juden
- 01.04.1933 Geschäftsbeukotte gegen Juden
- 10.05.1933 Bücherverbrennungen
- 09.11.1938 Reichsprogromnacht/ Kristallnacht
- Alle kulturellen Tätigkeiten wurden in der Reichskulturkammer zentral zusammengefasst
- → Zerstörung kultureller Vielfalt; missliebige Künstler erhielten Berufsverbot (entartete Kunst; z.B. Ernst Balach)
- Eintopfsonntage
- Regelmäßige Veranstaltungen von HJ und BDM prägten den Alltag der Jugend
Jugend unterm Harkenkreuz
Ziele
- Jugend im Sinne der NS-Ideologie zu erziehen
- Jugend soll dem NS-Staat unkritisch und gehorsam gegenüberstehen
- Jungen sollen gute Soldaten und Parteimitglieder sein
- Mädchen sollen willige Mütter sein
Fazit: Jugend soll schmerzunempfindlich, herrisch und führertreu sein.
Maßnahmen
- Umgestaltung der Schule im Sinne der NS-Ideologie
- Entlassung, Umerziehung und Kontrolle von Lehrern:
- Einführung neuer Lehrpläne und Lehrbücher
- Neben staatlichen Schulen entstanden Internatschulen mit rassistischen, ideologischen, militärischen Schwerpunkten (z.B. NAPOLA-Schulen, A.Hitler-Schulen)
- Jugendorganisationen:
| Geschlecht | 10. - 14. Lebensjahr | 14. - 18. Lebensjahr | 18. - 21. Lebensjahr |
|---|---|---|---|
| männlich | Jungvolk | Hitlerjugend | ursprünglich:
während des Krieges:
|
| weiblich | Jungmädel | Bund Deutscher Mädel (BDM) | 1,5 Jahre Arbeitsdienst |