Weimarer Republik
Erscheinungsbild
Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Wesentliche Inhalte)
- Gewaltenteilung
- Wahlrecht für jeden (auch Frauen) ab 20
- Parlament für 4 Jahre vom Volk gewählt
- Grundlage ist die Verhältniswahl.
- Reichstag hat Recht zur Gesetzesinitiative (Legislative)
- Reichstag kann Reichsregierung und Minister durch Misstrauensvotum abberufen
- Reichspräsident kontrolliert Reichsregierung und ernennt Regierung mit Ministern
- Volksbegehren möglich
- Vertretung der Länder im Reichsrat (besitzt nur Vetorecht)
- Reichsexekution (Reichsregierung darf mit Gewalt in den Ländern eingreifen)
- Grundrechtekatalog (traditionelle Menschenrechte, sowie liberale Freiheitsrechte, soziale Grundrechte und -pflichten)