Rechtskunde
Erscheinungsbild
Rechtsbegriff
- soziales Ordnungssystem
- unterscheidet sich von anderen Ordnungen durch überwachte Einhaltung (Polizei, Gerichte)
- besteht aus Normen (Ge- & Verbote), angeben, wie sich die Mitglieder einer konkreten Gruppe (räumlich, zeitlich, persönlich Abgrenzbar) verhalten sollen
- Recht ist erzwingbar, d.h., die Nicht-Einhaltung ist mit Sanktionen belegt
Soziale Normen
Sitte
- gilt als erwartetes Muss-Verhalten
- sie sind Verhaltensnormen, die aus der alltäglichen Übung entstehen und sich verändern
Auswirkungen auf tägliches handeln
- regeln im Wesentlichen die Form des menschlichen Zusammenlebens (z.B. Verhalten oder Kleidung in bestimmten Situationen)
- Folgen bei Nichtbeachten sind z.B. persönliche Missachtung oder gesellschaftliche Ächtung
Auswirkung auf Recht
- finden Ihren Niederschlag im gesetzten Recht/Rechtssystem
- historisch gesehen eine Vorform des Rechts
- ergänzt und beeinflusst das Recht
- Rechtssysteme müssen existierende Sitten respektieren/ Rücksicht auf diese nehmen
- z.B. Straßenverkehrsordnung: Reißversschlussverfahren
Moral
- sind Gebote und Fernboote (Normsystem) die im Gewissen des einzelnen begründet liegen und um ihrer selbst willen beachtet werden
- moralische Wertung hat Einfluss auf äußeres Verhalten, Denken und innere Gesinnung
- wird als autonom bezeichnet (durch eigenes Gewissen bestimmt/ selbstbestimmt); nicht fremdbestimmt
- Verwirklichung der Ideen der Sittlichkeit
- Ziel: denken und wollen der Menschen mit Sitte in Einklang bringen