Rechtskunde
Erscheinungsbild
Rechtsbegriff
- soziales Ordnungssystem
- unterscheidet sich von anderen Ordnungen durch überwachte Einhaltung (Polizei, Gerichte)
- besteht aus Normen (Ge- & Verbote), die angeben, wie sich die Mitglieder einer konkreten Gruppe (räumlich, zeitlich, persönlich Abgrenzbar) verhalten sollen
- Recht ist erzwingbar, d.h., die Nicht-Einhaltung ist mit Sanktionen belegt
Soziale Normen
Sitte
- gilt als erwartetes Muss-Verhalten
- sie sind Verhaltensnormen, die aus der alltäglichen Übung entstehen und sich verändern
Auswirkungen auf tägliches Handeln
- regeln im Wesentlichen die Form des menschlichen Zusammenlebens (z.B. Verhalten oder Kleidung in bestimmten Situationen)
- Folgen bei Nichtbeachten sind z.B. persönliche Missachtung oder gesellschaftliche Ächtung
Auswirkung auf Recht
- finden Ihren Niederschlag im gesetzten Recht/Rechtssystem
- historisch gesehen eine Vorform des Rechts
- ergänzt und beeinflusst das Recht
- Rechtssysteme müssen existierende Sitten respektieren/ Rücksicht auf diese nehmen
- z.B. Straßenverkehrsordnung: Reißversschlussverfahren
Moral
- sind Gebote und Fernboote (Normsystem) die im Gewissen des einzelnen begründet liegen und um ihrer selbst willen beachtet werden
- moralische Wertung hat Einfluss auf äußeres Verhalten, Denken und innere Gesinnung
- wird als autonom bezeichnet (durch eigenes Gewissen bestimmt/ selbstbestimmt); nicht fremdbestimmt
- Verwirklichung der Ideen der Sittlichkeit
- Ziel: Denken und Wollen der Menschen mit Sitte in Einklang bringen
Auswirkungen auf tägliches Handeln
- individuelle Moral kann im Widerspruch zu absolutem Recht stehen
Auswirkungen auf Recht
- Recht übernimmt moralische Werte, z.B. Schutz von Leben
Religion
- auf gottbezogene Pflichten und soziale Verhaltenspflichten
- gehen über Moral und Sitze hinaus
Auswirkungen auf tägliches Handeln
- können Verhalten und innere Gesinnung bestimmen; sind allgegenwärtig
- haben meist eigene Sanktionen (i.d.R. jenseitige Strafen); keine staatlichen Sanktionen
- sind nicht bindend (Religionsfreiheit)
Funktionen des Rechts
- Ordnungsfunktion (zur Steuerung gesellschaftlicher Prozesse)
- Schutzfunktion (Sicherung von Freiheitsrechten, Gleichheit vor dem Gesetz)
- Friedensfunktion (Sicherung des inneren und äußeren Friedens)
- Rechtssicherheit (Gleichheit vor dem Gesetz, Unabhängigkeit der Gerichte)
- Verwirklichung von Gerechtigkeit (Freiheit, Gleichheit)
- "Das Recht ist die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen." - Gustav Radbruch
- → Recht ist der Wille zu Gerechtigkeit
Arten des Rechts
Völkerrecht
Völkerrecht ist die Gesamtheit der durch Verträge oder Völkergewohnheitsrecht begründeten Rechtssätze, die die Rechte und Pflichten der Staaten und anderer Völkerobjekte in Anerkennung ihrer Existenz und Integrität regeln.
Privates & Öffentliches Recht
| Privates Recht | Öffentliches Recht |
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Objektives & Subjektives Recht
| Objektives Recht | Subjektives Recht | ||||
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Subjektives Recht wird in absolutes subjektives und relatives subjektives Recht unterschieden.
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Positives & Überpositives Recht
| Positives Recht | Überpositives Recht |
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Naturrechte
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